Im Rahmen unserer Versorgung möchten wir das größtmögliche Maß an Lebensqualität und Selbstbestimmung für unsere Klienten erreichen. Unser Team geht auf jeden Menschen individuell ein und legt größten Wert auf deren Aktivierung und Wohlbefinden.
Wir beraten und betreuen unsere Klienten und deren Angehörige individuell und von Anfang an – beginnend bei der Überleitung aus dem Krankenhaus.
Im Rahmen eines kostenfreien Erstinformationsgesprächs beraten wir zu den jeweiligen Leistungsansprüchen und führen auf Wunsch gerne eine Besichtigung vor Ort im eigenen Zuhause durch, um im Anschluss ein bedarfsgerechtes und individuelles Angebot zur ambulanten Intensivpflege zu erstellen.
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, vermitteln wir gerne einen Platz in einer betreuten Wohngemeinschaft. Durch die Kooperation mit fachkompetenten Partnern, zum Beispiel im Bereich Medizintechnik, können wir zudem eine ganzheitliche Beratung und Versorgung sicherstellen.
Gerne übernehmen wir auch die Beschaffung aller zur Versorgung benötigten Hilfsmittel.
Wir unterstützen von Anfang an
und helfen auch bei der Antragstellung und Kostenklärung mit Pflege- und Krankenkassen.
Zu unseren Leistungen gehören:
- Versorgung bis zu 24 Stunden pro Tag
- Grundpflege gemäß Sozialgesetzbuch SGB XI, z.B.
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Körperpflege
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Ernährung
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Hilfe im Bereich Mobilität
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Prophylaxe-Maßnahmen
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Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation
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- Medizinische Behandlungspflege und ambulante Intensivpflege gemäß SGB V, z.B.
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spezielle Krankenbeobachtung und Interpretation der ermittelten Werte
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permanente Überwachung der Beatmungs- und Vitalparameter
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Sicherstellung der maschinellen invasiven oder nicht-invasiven Beatmung (Heimbeatmung)
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Beatmungspflege
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Tracheostomapflege und Trachealkanülenwechsel
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Sekretmanagement und endotracheales Absaugen
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Medikamentengabe
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fachgerechte Wundversorgung
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Injektionen
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enterale und parenterale Ernährung
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Stomaversorgung
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- Entlastungsleistungen nach §45 b SGB XI, z.B.
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Betreuungsleistungen
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Beaufsichtigung
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spezielle hauswirtschaftliche Leistungen
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Beratungseinsätze bei bestehendem Pflegegrad nach §37 SGB XI
- hauswirtschaftliche Versorgung gemäß SGB XI